Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Wertermittlungs- und Gutachtenleistungen, die über die Website gutachten.immoknow.de geschlossen werden, zwischen
Profertis GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Wittlich, HRB 43193
USt-IdNr.: DE 274 568 530
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Oliver Nettekoven
(nachfolgend „Anbieter") und dem Besteller (nachfolgend „Kunde").
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsstufen
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen der Immobilienwertermittlung in drei Stufen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website angegebene Leistungsbeschreibung.
| Stufe | Leistung | Preis (inkl. USt.) |
|---|---|---|
| Digital | Digitale Wertermittlung auf Basis von Markt- und Vergleichsdaten, digitaler Bewertungsbericht nach anerkannten Bewertungsansätzen. Ohne Ortsbesichtigung. | 249 € |
| Pro | Fachlich geprüfte Bewertung mit erweiterter Datengrundlage und persönlicher Erläuterung des Ergebnisses. | 799 € |
| Expert | Ausführliche Bewertung einschließlich Ortsbegehung und ausführlicher schriftlicher Ausarbeitung, persönliche Erläuterung. | 1.499 € bis 500.000 € Verkehrswert; darüber individuelles Angebot gemäß § 2 Abs. 2 |
(2) Der Festpreis der Stufe Expert gilt bis zu einem Verkehrswert von 500.000 €. Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Bewertung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung; vor Leistungsbeginn findet ein Erstgespräch statt. Ergibt die Sichtung der Unterlagen nach Auftragserteilung, dass der Festpreis nicht gehalten werden kann, nimmt der Anbieter Kontakt mit dem Kunden auf und unterbreitet ein individuelles Angebot. Der Kunde ist daran bis zur Annahme nicht gebunden; nimmt er es nicht an, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
(3) Die Stufen unterscheiden sich in Leistungstiefe und Verwendbarkeit. § 3 ist zu beachten.
(4) Zustellung. Das Ergebnis wird digital zugestellt. In den Stufen Pro und Expert wird auf Wunsch des Kunden zusätzlich eine unterschriebene Ausfertigung in Papierform postalisch versandt — ohne Aufpreis. Hintergrund ist der praktische Bedarf: Zur Vorlage bei Dritten wird regelmäßig eine Ausfertigung mit eigenhändiger Originalunterschrift verlangt.
In der Stufe Digital ist keine unterschriebene Papierausfertigung enthalten; die Leistung wird ausschließlich digital erbracht. Der Kunde, der eine Ausfertigung zur Vorlage benötigt, wählt Pro oder Expert.
Der Wunsch nach Postversand ist bei Bestellung oder bis zur Fertigstellung mitzuteilen. Maßgeblich für die Erfüllung ist die digitale Zustellung; der Postversand erfolgt nachrichtlich und begründet keinen abweichenden Leistungszeitpunkt.
(5) Die Leistung wird durch oder unter Verantwortung von Oliver Nettekoven erbracht. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Dritte hinzuzuziehen; die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Anbieter.
§ 3 Verwendungszweck — ausdrückliche Klarstellung
(1) Der Kunde gibt bei Bestellung den Anlass und Verwendungszweck an. Die Bewertung wird auf diesen Zweck und einen Bewertungsstichtag bezogen erstellt und ist außerhalb dessen nicht ohne Weiteres verwendbar.
(2) Der Anbieter ist nicht öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Die fachliche Qualifikation beruht auf Zertifizierungen (TÜV Rheinland; geprüft an der Sachverständigen-Akademie Aachen, unbefristet gültig); die Zertifikatsnummern sind beim TÜV Rheinland überprüfbar.
(3) Es wird ausdrücklich nicht zugesagt, dass ein Bewertungsergebnis von einem Gericht, einer Behörde, einem Finanzamt oder einem Kreditinstitut anerkannt oder einer Entscheidung zugrunde gelegt wird. Insbesondere:
- a) Gerichte bestellen ihre Sachverständigen selbst und bevorzugen dabei öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Ein im Auftrag einer Partei erstelltes Gutachten ist im Prozess Parteivortrag, kein Beweismittel im Sinne eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens.
- b) Finanzämter akzeptieren methodisch einwandfreie Gutachten, bevorzugen in der Praxis jedoch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Ob im Einzelfall eine Anerkennung erfolgt, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(4) Für gerichtliche, steuerliche oder besonders komplexe Fragestellungen prüft der Anbieter vor Vertragsschluss auf Anfrage, welcher Gutachtentyp und Leistungsumfang erforderlich ist. Der Kunde ist gehalten, diesen Weg zu wählen, bevor er bestellt.
(5) Die Nichtanerkennung durch eine dritte Stelle stellt keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Leistung im Übrigen den anerkannten Bewertungsgrundsätzen entspricht und dem vereinbarten Leistungsumfang genügt.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich in Textform; die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung ausdrücklich annimmt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
(4) Der Anbieter behält sich vor, eine Bestellung abzulehnen, insbesondere wenn der angegebene Verwendungszweck mit der gewählten Leistungsstufe erkennbar nicht erreichbar ist (§ 3). In diesem Fall wird der Kunde informiert; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
(5) Der Vertragstext wird gespeichert und dem Kunden mit den Vertragsbedingungen in Textform übersandt.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlungsarten ergeben sich aus dem Bestellvorgang.
(3) Bei der Stufe Expert oberhalb eines Verkehrswerts von 500.000 € gilt das individuelle Angebot gemäß § 2 Abs. 2.
(4) Zusätzliche Aufwendungen, die auf unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Kunden beruhen, kann der Anbieter gesondert berechnen, nachdem er den Kunden darauf hingewiesen und dieser zugestimmt hat.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Bewertung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und zutreffend bereit, insbesondere Angaben zu Objekt, Zustand, Ausstattung, Rechten und Lasten sowie den Verwendungszweck.
(2) Bei der Stufe Expert ermöglicht der Kunde die Ortsbegehung und gewährt Zutritt.
(3) Der Anbieter darf sich auf die Angaben des Kunden verlassen. Eine eigenständige Überprüfung erfolgt nur, soweit sie zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung geboten ist. Beruht ein unzutreffendes Ergebnis auf unzutreffenden Angaben des Kunden, liegt kein Mangel vor.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Anbieter den Vertrag kündigen. Der Anbieter behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 642, § 645 BGB entsprechend).
§ 7 Leistungszeit
(1) Angegebene Bearbeitungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein Termin ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.
(2) Die Bearbeitungszeit beginnt, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und — bei Expert — der Ortstermin stattgefunden hat.
§ 8 Widerrufsrecht des Verbrauchers
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird und Bestandteil dieser Bedingungen ist.
(2) Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Widerrufsrechts. Der Anbieter beginnt mit der Leistung regelmäßig vor Ablauf der Widerrufsfrist. Dafür holt er im Bestellvorgang zwei gesonderte, ausdrückliche Erklärungen des Kunden ein:
- a) das ausdrückliche Verlangen des Kunden, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und
- b) die Bestätigung der Kenntnis des Kunden davon, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 4 BGB) bzw. — soweit die Leistung als Lieferung digitaler Inhalte einzuordnen ist — dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
(3) Ohne diese beiden Erklärungen beginnt der Anbieter nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung.
(4) Widerruft der Kunde nach vorzeitigem Beginn, aber vor vollständiger Erfüllung, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung, berechnet nach dem Anteil der erbrachten Leistung am Gesamtumfang (§ 357 Abs. 8 BGB).
(5) Für Unternehmer (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
§ 9 Nutzungsrechte und Weitergabe
(1) Der Kunde erhält das Recht, das Ergebnis für den bei Bestellung angegebenen Zweck zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Verwendung, eine Veröffentlichung oder eine Verwendung für einen anderen als den angegebenen Zweck bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Die Weitergabe zur reinen Kenntnisnahme (etwa an Miterben, Ehegatten, den steuerlichen Berater oder das finanzierende Institut) ist davon ausgenommen.
(3) Es entsteht keine Haftung des Anbieters gegenüber Dritten. Der Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Gibt der Kunde das Ergebnis entgegen Absatz 2 weiter, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf dieser Weitergabe beruhen.
(4) Urheber- und sonstige Schutzrechte an der Ausarbeitung verbleiben beim Anbieter.
§ 10 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).
(2) Bei einem Mangel hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde beschreibt den Mangel nachvollziehbar.
(3) Eine Abweichung des ermittelten Werts von der Einschätzung des Kunden oder von einer anderweitig eingeholten Bewertung begründet für sich genommen keinen Mangel. Maßgeblich ist, ob die Bewertung methodisch den anerkannten Grundsätzen entspricht.
(4) § 3 Abs. 5 und § 6 Abs. 3 bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Datenschutz und Umgang mit den überlassenen Unterlagen
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, abrufbar unter gutachten.immoknow.de/datenschutz.
(2) Die vom Kunden überlassenen Unterlagen werden in einem gesonderten, zugriffsgeschützten Speicherbereich verarbeitet, dessen Serverstandort in der Europäischen Union liegt. Mit dem Speicheranbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(3) Die Unterlagen sind von der Makler-Anwendung der ImmoKnow-Plattform technisch getrennt. Makler haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Unterlagen des Kunden.
(4) Zugriff haben ausschließlich der mit der Bewertung befasste Sachverständige und die Geschäftsführung des Anbieters, jeweils über persönliche Zugänge.
(5) Mit der Auftragserteilung räumt der Kunde dem Anbieter das Recht ein, die überlassenen Unterlagen für die Erstellung der beauftragten Bewertung zu verwenden. Ohne diese Verwendung ist die Leistung nicht erbringbar.
(6) Nach Abschluss werden die Unterlagen aufbewahrt, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen und die Aufbewahrung erforderlich ist, um das Ergebnis im Streitfall zu belegen. Danach werden sie gelöscht.
§ 13 Streitbeilegung
(1) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.